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Gesundheit heute

Pigmentveränderungen und Tätowierungen

Natürliche Pigmentveränderungen wie Muttermale, Altersflecken und -warzen sind teils angeboren, teils werden sie durch zu häufige und zu intensive Sonnenbestrahlung begünstigt, auf die die Haut mit einer Überproduktion des braunen Hautfarbstoffs Melanin reagiert. Pigmentveränderungen künstlichen Ursprungs sind z. B. Tätowierungen: In der Jugend Ausdruck des Lebensgefühls, werden sie mit zunehmendem Alter oft als lästig, manchmal auch als Karrierehindernis empfunden. Störende Male oder Hautverzierungen können heute durch eine Laserbehandlung entfernt oder zumindest deutlich aufgehellt werden.

Der Eingriff

Zur Entfernung von Pigmentveränderungen wird heute meist ein Rubin-Laser eingesetzt. Sein rotes Licht wird von pigmentreichen, braunen Strukturen absorbiert und in Hitze umgewandelt. So können braune Farbpigmente enthaltende Hautzellen gezielt zersprengt werden. An den geschädigten Hautstellen bildet sich eine Entzündung, die körpereigene Fresszellen des Immunsystems anzieht. Diese nehmen die Farbpartikel auf und transportieren sie ab. Bei der Tatoo-Entfernung müssen je nach Art der Pigmente mehrere Lasersysteme verwendet werden – so sprechen z. B. rote Farbstoffe auf den Neodym-YAG-Laser an. Am besten lassen sich schwarze, blaue und rote Pigmente entfernen, am schwierigsten gelbe und violette. Die Behandlung dauert 5–15 Minuten, häufig sind mehrere Sitzungen erforderlich. Der Eingriff ist nur mit leichten Schmerzen verbunden, auf Wunsch wird eine Anästhesiesalbe aufgetragen.

Nachbehandlung

Durch die Laserbehandlung entstehen oberflächliche kleine Blutungen, die eintrocknen und verkrusten. Die Krusten fallen nach zwei Wochen ab, die behandelten Hautstellen bleiben anschließend noch einige Wochen gerötet. Viele Patienten klagen über Juckreiz sowie eine erhöhte Hautempfindlichkeit. Nach der Behandlung müssen die behandelten Stellen für sechs Wochen vor der Sonne geschützt werden.

Risiken und Gegenanzeigen

Wie bei jeder Laserbehandlung kann es nach dem Eingriff vorübergehend zu Schwellungen und Rötungen kommen. Im behandelten Hautgebiet drohen Infektionen, ein schlummerndes Herpesvirus wird möglicherweise aktiviert (Herpes zoster). Pigmentstörungen kommen vor allem dann vor, wenn der Patient sich nicht an das Sonnenverbot hält. Bei der Entfernung von Tätowierungen kann der Körper in seltenen Fällen allergisch auf die durch den Laserbeschuss freigesetzten Farbstoffe reagieren. In manchen Fällen bleiben Restpigmente in der Haut zurück. Wird die Laserbehandlung unsachgemäß durchgeführt, sind bleibende Hyperpigmentierungen (ein Zuviel des dunklen Hautfarbstoffs Melanin) und Narbenbildung mögliche Folgen.

  • Tattoo-Entfernung ab 50 € pro Sitzung (3–10 Sitzungen)
  • Entfernung von Pigmentveränderungen 150–250 € pro Sitzung.

Von: Dr. Nicole Schaenzler, Dr. Hans-Hermann Wörl, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski

Botox: Nicht nur gegen Falten

Botulinumtoxin kennen die meisten als Botox aus der Schönheitschirurgie. Doch das Nervengift hilft nicht nur gegen Falten, sondern auch gegen Erkrankungen.

Chronische Migräneattacken verursachen ein kaum vorstellbares Leid. Viele Betroffene hatten lange Zeit keine andere Wahl als die ständig wiederkehrenden heftigen Kopfschmerzen auszuhalten – bis die vorbeugende Wirkung von Botulinumtoxin entdeckt wurde. Das unter dem Handelsnamen Botox® bekannte Nervengift hemmt die Erregungsübertragung von Nervenzellen und verringert die Anzahl der Schmerzattacken bei vielen Migräne-Patienten deutlich.

Meilenstein in der Therapie der Reizblase

Die Zulassung zur Migräne-Prophylaxe im Jahr 2011 ist nur einer von vielen Erfolgen von Botox. Zwei Jahre später wurde der Wirkstoff zur Behandlung der Reizblase zugelassen – laut Experten ein Meilenstein in der Therapie. Auch gegen übermäßiges Schwitzen, Zähneknirschen und verschiedene Formen von Spasmen setzen Ärzte Botox erfolgreich ein. Mittlerweile diskutieren Mediziner die Anwendung bei Depressionen.

Medizinische Botox-Behandlung eventuell erstattungsfähig

Bei medizinischen Botox-Behandlungen können Patienten auf eine Kostenübernahme hoffen. Dies hängt allerdings von der Krankheitsgeschichte des Patienten und der Schwere seiner Erkrankung ab. „Patienten, deren Arzt eine Botox-Therapie auf Privatrechnung durchführen möchte, sollten sich wie bei allen individuellen Gesundheitsleistungen an ihre Krankenkasse wenden“, rät Heinz-Ulrich König von der Siemens-Betriebskrankenkasse. „Diese kann beraten, ob die Leistung tatsächlich keine Kassenleistung ist und gegebenenfalls bei der Suche nach einer Alternativtherapie helfen.“

Quelle: SBK, Pharmazeutische Zeitung

03.01.2018 | Von: Leonard Olberts; Bild: