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Die Schlafmedizin (Somnologie) ist eines der jüngsten medizinischen Fachgebiete, das sich mit allen Formen des nichterholsamen Schlafs beschäftigt.
Die Herausforderung für den Schlafmediziner besteht darin, echte Schlafstörungen von solchen zu unterscheiden, denen lediglich falsche Schlafgewohnheiten zugrunde liegen. Während echte Schlafstörungen durch körperliche Erkrankungen, psychische Belastungen oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln bedingt sind, also ärztlich behandelt werden müssen, lassen sich die anderen Formen oft schon durch Beachtung der Schlafhygiene verbessern.
Einen Facharzt für Schlafmedizin gibt es bisher nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (GDSM) erteilt Ärzten mit nachgewiesenen Spezialkenntnissen jedoch einen „Qualitätsnachweis Somnologie“. Die Mehrzahl der derzeit tätigen Schlafmediziner sind Internisten, Neurologen, Psychiater oder Psychotherapeuten. Die meisten Schlafprobleme werden jedoch durch den Hausarzt behandelt – zum einen, weil Schlaflabore nur durch Überweisung zugänglich sind, zum anderen, weil die Erstdiagnostik durch den Hausarzt auch deshalb sinnvoll ist, weil vielen Schlafproblemen unrealistische Erwartungen an den Schlaf zugrunde liegen. Hier hilft häufig schon ein aufklärendes Gespräch zwischen Patient und Hausarzt.
Migräneattacken können Lernen und Arbeiten unmöglich machen.
Migräne ist weit verbreitet. Oft sind die Attacken so schlimm oder so häufig, dass Ärzt*innen zu einer medikamentösen Prophylaxe raten. Greift diese nicht, kann ein Antikörper helfen.
Depressionen und Angsterkrankungen drohen
Migräne ist eine Volkskrankheit: Bis zu 20% der Frauen und 7% der Männer in Deutschland leiden darunter. Die Ursache für die Attacken ist unklar. Dafür sind die Folgen umso deutlicher. Bei vielen Betroffenen schränkt die Migräne die Lebensqualität stark ein, ihr Risiko für Depressionen, Angsterkrankungen und Suizid ist 7-mal höher als bei Gesunden. Auch die Volkswirtschaft leidet unter der Erkrankung – durch Migräne gehen im Jahr etwa 32 Millionen Arbeitstage verloren, in Summe kostet das etwa 3,1 Milliarden Euro.
Behandelt werden akute Migränekopfschmerzen vor allem mit nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) oder Triptanen. Doch manchmal lassen sich die Beschwerden mit diesen Wirkstoffen kaum beherrschen, oder die Anfälle kommen einfach zu häufig. Dann raten Ärzt*innen zu einer dauerhaften Prophylaxe. Dazu eignen sich Medikamente gegen Epilepsie, Betablocker und einige Antidepressiva. Allerdings lösen diese Substanzen bei Dauereinnahme oft unerwünschte Wirkungen aus, weshalb die Betroffenen die Therapie häufig abbrechen.
Rezeptor im Gehirn im Griff
Das soll mit einem neuen Wirkprinzip anders werden: Seit drei Jahren ist in Deutschland ein Antikörper gegen Migräne zugelassen. Erenumab bindet an den Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP)-Rezeptor im Gehirn und wirkt damit Migräneattacken entgegen – vermutlich wird dadurch die migränetypische Gefäßerweiterung verhindert. Der Wirkstoff wird nicht als Tablette geschluckt, sondern ein- bis zweimal monatlich unter die Haut gespritzt.
Ob die neue Art der Vorbeugung einen Nutzen gegenüber der traditionellen hat, haben Forscher*innen nun in einer Studie an 777 Betroffenen untersucht. Getestet wurde im Vergleich mit dem häufig zur Migränevorbeugung verordnete Topiramat. Behandlungsziel war, die monatlichen Migränetage um die Hälfte zu reduzieren. Langzeitdaten fehlen noch Erenumab schaffte das bei 55% der Patient*innen, Topiramat nur bei 31%. Auch in puncto Verträglichkeit punktete der Antikörper. Nur 10,6 % der Erenumab-Anwender*innen brachen die Behandlung aufgrund unerwünschter Ereignisse ab, während dies bei knapp 40% der mit Topiramat Behandelten der Fall war. Weil der Antikörper noch nicht lange zugelassen ist, fehlen jedoch noch Daten zur Langzeitanwendung. Deshalb ist es durchaus möglich, dass im Laufe der Zeit seltenere Nebenwirkungen auftreten.
Die Prophylaxe mit dem Antikörper erwies sich in dieser Studie als vielversprechend. Allerdings ist sie teuer. Die Jahresbehandlungskosten belaufen sich auf knapp 6000 Euro – im Gegensatz zu 277 Euro bei Topiramat. Auf Kasse verordnen darf die Ärzt*in Erenumab nur bei Patient*innen, bei denen die konventionelle Migräneprophylaxe nicht wirkt, nicht vertragen wird oder kontraindiziert ist.
Quellen: idw, Schmerzklinik Kiel